24 h Pflege und Betreuung durch Haushaltshilfen aus Polen

24 Stunden Pflege und Haushaltshilfen aus Polen

 

24 Stunden Pflege  ist mehr als blosse Dienstleistung. Sie ist Dienst am Nächsten. Doch die familiären Strukturen haben sich geändert. Die Betreuung der Älteren durch Ihre Kinder ist oftmals aus beruflichen, finanziellen oder anderen Gründen nicht möglich oftmals müssen viele Ältere oder Gehandicapte dann ins Pflegeheim. Die moderne Alternative ist eine 24 Stunden Pflege beziehungsweise Betreuung mit Haushaltshilfen aus Polen oder der EU.

 

Die Kosten für diese Leistungen sind vergleichsweise gering:
Die monatlichen Gesamtkosten der 24 h Pflege inklusive Personalmanagement der Agenturen betragen pro Betreuungs- bzw. Pflegekraft je nach Ausbildungs- und Aufgabenbereich zwischen 1300,- und 1700,- EUR monatlich. Ein genaues, unverbindliches Angebot erhalten Sie hier:

http://www.24hpflege.info/Kontaktformular.php

Leistungen
Ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Heim

- Aufstehen und zu Bett gehen mit Hilfe aber ohne Terminabsprache
- Entlastungen je nach Belieben
- Assistenz zu jeder Zeit
- zu jeder Zeit, überall hin gefahren zu werden
- Hilfe mit Rollstuhl oder Rollator
- nicht an einem Tag auf 4 Leute angewiesen zu sein
- Unterstützung auch in der Nacht
- Gesellschaft auf Wunsch
- aber auch Freiraum wenn es gefällt
- liebevolle Hilfe bei allen Tücken des Alltags
- ohne jemanden lange bitten zu müssen

Eine rein medizinische Pflege kann nicht übernommen werden.

Rechtliches zur  24 Stunden Pflege
Die Pflegekraft wird im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheitsrichtlinie, der Beschäftigungsverordnung BeschV, der Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV) und dem Entsendegesetz ihres Heimatlandes innerhalb der EU tätig.

Von seriösen Agenturen erhält jeder  Kunde eine Kopie des Formulars E101 und hat damit die Gewissheit, dass die Betreuungs- bzw. Pflegekraft ordnungsgemäss angemeldet ist. Sie entrichtet durch Ihren Arbeitgeber im Ausland die Sozialversicherungsbeiträge Ihres Heimatlandes. Bei Selbstständigkeit der Kraft führt diese die Beiträge selber ab.
Über die ausländischen Pflegedienstunternehmen werden die dortigen Steuern an den jeweiligen Staat entrichtet. Ist die Kraft selbstständig tätig, führt sie die Steuern direkt ab.

 

Antworten zu allen Fragen zur 24 h Pflege erhalten Sie hier: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst

oder auf folgender seite: www. 24h-pflege.info
 
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