Der Basistarif Private Krankenversicherung |
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Das Kernstück der Gesundheitsreform für die privat Krankenversicherten wird zum 1. Januar 2009 eingeführt: der Basistarif. Den Basistarif müssen alle privaten Krankenversicherer anbieten.
Der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 500 Euro pro Monat nicht übersteigen. Für den Basistarif gilt ein Kontrahierungszwang, das bedeutet, jeder Antragsteller muss vom Versicherer angenommen werden. Hier gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Für bereits heute privat Krankenversicherte so genannte Bestandskunden und für zum heutigen Zeitpunkt freiwillig gesetzlich Krankenversicherte ist der Wechsel in den Basistarif nur eingeschränkt möglich. Sie dürfen lediglich zwischen dem 1.Januar und dem 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln, beim eigenen Versicherer oder einem anderen Unternehmen. Für Bestandskunden sieht das etwas anders aus, Kunden die zum Beispiel 55 Jahre (siehe auch Eintrittsalter - Riester Rente) oder älter sind oder ihre Beiträge zur privaten Krankenvollversicherung nachweislich nicht mehr bezahlen können, dürfen auch nach dem 30. Juni 2009 noch den Basistarif wählen, dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmen. Personen, welche sich ab 2009 erstmals privat in der Krankenvollversicherung absichern (Neukunden), sowie alle Personen, die gar nicht krankenversichert, aber dem System der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, dürfen zeitlich uneingeschränkt auch nach dem 30. Juni 2009 den Basistarif nutzen. Dazu zählen zum Beispiel und ehemals privat Krankenversicherte. Generell wir für Bestandskunden im 1. Halbjahr 2009 und für Neukunden ab 2009 der Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung erleichtert. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten bei einem Versicherungswechsel die Altersrückstellungen, welche für die steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter angespart werden, nicht mitgenommen werden. In Zukunft ist die Übertragung der Alterungsrückstellungen in Höhe von dem Umfang des Basistarifs auf das neue Versicherungsunternehmen möglich. |