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Die Kosten einer privaten Krankenversicherung berechnen sich, im Gegenteil zu der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht am Einkommen eines Menschen. Vielmehr ist die individuelle Vertragsgestaltung, das Alter, das Geschlecht und die evtl.
Krankenvorgeschichte des Mandanten ausschlaggebend für die Preisgestaltung der Versicherung. Grundsätzlich kann sich ein privat versicherter Mensch seine Leistungen selber zusammenstellen, alles immer nach dem individuellen Geschmack. Allerdings kann es bei einer negativen Krankenvorgeschichte sein dass die private Krankenversicherung gewisse Leistungen ausschließt oder mit einem Beitragszuschlag versieht. Um die Frage der Kosten zu klären muss auch beachtet werden um welche Art von privater Krankenversicherung es sich handelt. Spricht man über einen Beihilfevertrag (z.B. bei Beamten) zahlt der Dienstherr einen Teil der Kosten, schließt ein Angestellter der mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt den Vertrag ab, so zahlt bis zum Satz der AOK an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitgeber die PKV oder ist der Antragssteller ein Selbstständiger oder Freiberufler so muss er alle Kosten selber tragen. Trotz der Mannigfaltigkeit der verschiedenen Tarife soll ein Beispiel helfen: Ein 30 jähriger Mann, gesund und keine Vorerkrankungen schließt einen PKV Vertrag ab dessen Kosten er komplett alleine trägt. Eine private Krankenversicherung mit Top-Leistungen wird ca. 300 Euro kosten, eine private Mindestabsicherung (orientiert sich meist an den Leistungen der GKV) kommt auf etwa 170 Euro. Je nach Versicherungsgesellschaft und Leistungseinschlüssen wie z.B. einem Krankentagegeld, einer Pflegezusatzversicherung oder einer Beitragsreduktionskomponente ab dem 65. Lebensjahr kann der Vertrag aber auch erheblich teurer werden. In jedem Fall empfiehlt es sich die verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen und nicht gleich das erstbeste abzuschließen, denn gerade in der PKV bestehen oft enorme Preisunterschiede.
Autor: Jörg Thomasberger info[at]geek[punkt]de |