Riesterrente - Förderung rechtzeitig beantragen

In den Genuss der Zulagen kommen nur Sparer, die die Zulagen für die Riesterrente auch rechtzeitig beantragen.

Sparer mit einem neuen Vertrag über eine Riesterrente müssen rechtzeitig dafür sorgen, dass sie die staatliche Förderung auch tatsächlich erhalten und diese dem Vertrag gutgeschrieben wird. Grundzulage und Kinderzulage für die Riesterrente werden nämlich zumindest für das erste Jahr nicht automatisch, sondern erst auf Antrag gewährt. Oftmals übernehmen auch die Anbieter der Riester Produkte diese Beantragung für ihre Kunden.

Soll der Antrag auf Zulagen anschließend automatisch laufen, muss man einen Dauerzulageantrag stellen. Der Antrag auf die Zulagen der Riester Rente muss jeweils die richtigen Angaben zum Familienstand enthalten und falls sich hier Änderungen ergeben, muss man diese ebenfalls angeben. Im eigenen Interesse sollte man diese Angaben stets sorgfältig und wahrheitsgemäß übermitteln.

 
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